Was ändert sich 2025 bei PV-Anlagen?

Was ändert sich 2025 bei PV-Anlagen?

2025 bringt für Betreiber:innen von Solaranlagen ein paar spürbare Neuerungen – von Registrierungspflichten bis hin zu angepassten Vergütungen.

ZEREZ: neue Registrierung ab 1. Februar 2025

Für neu installierte Anlagen ist künftig eine ZEREZ-ID nötig. Darüber werden die Zertifikate der verbauten Komponenten zentral erfasst – ohne diese ID gibt’s keinen Netzanschluss.

Solarspitzengesetz: Regeln ab 1. März 2025

  • Begrenzte Einspeisung: Wer seine Neuanlage nicht mit einer geeigneten Steuerung bzw. einem intelligenten Messsystem betreibt, darf nur 60 % der Nennleistung ins Netz schicken. Ziel: Netzspitzen glätten.

  • Keine Vergütung bei negativen Strompreisen: Für Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, entfällt in Phasen mit negativen Börsenpreisen die Einspeisevergütung.

Steuern: Entlastung für kleine Anlagen ab 1. Januar 2025

Photovoltaiksysteme bis 30 kWp sind mehrwertsteuerfrei – das gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Betreiber:innen.

Einspeisevergütung: langsamer Rückgang

Die Vergütung sinkt weiter schrittweise. Ab August 2025 kommt zusätzlich eine Absenkung um 1 % je Halbjahr oben drauf – gedacht als weiterer Schritt in Richtung Marktintegration.

Direktvermarktung: Pflicht schon ab 25 kW

Die Grenze, ab der Strom direkt vermarktet werden muss, fällt deutlich: von 100 kW auf 25 kW.

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